+++Update- Aktueller Hinweis für Grundstückseigentümer 2020:
Vorgesehene Neuregelungen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen, vom Landtag
NRW:
Nach Wasserhaushaltsgesetz sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihrer Abwasserleitungen zu überwachen. Mit Blick auf die Umsetzung dieser Anforderungen in NRW hat der nordrhein-westfälische Landtag die Landesregierung beauftragt, den § 8 der Selbstüberwachungsverordnung NRW zu ändern (Landtags-Beschluss vom 19.12.2019, Drucksache 17/8107). Die zu erwartende Neuregelung sieht u.a. vor, dass die bestehende Prüffrist 2020, die derzeit noch für private Abwasserleitungen gilt, die in Wasserschutzgebieten häusliches Abwasser führen und nach 1965 erstellt wurden, entfallen wird. Das Umweltministerium NRW arbeitet aktuell an einer entsprechenden Änderung der bestehenden Rechtslage. (Verabschiedung im Landtag voraussichtlich 3. Quartal 2020)
Für Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten ist es aktuell ratsam, zunächst die gesetzlichen Entwicklungen zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW abzuwarten, soweit keine akuten Schadens-Verdachtsfälle wie beispielsweise bei einer Leitungsverstopfung vorliegen und die Beauftragung der Zustands- und Funktionsprüfungen allein dem Zweck der Erfüllung der Selbstüberwachungspflichten von Abwasseranlagen für häusliches Abwasser in Wasserschutzgebieten dienen soll.
Gesamtübersicht zu den vorgesehenen Prüfpflichten nach Neuregelung – Stand 17.01.2020
Für die Bürgerberatung wünschen Abwasserbetriebe eine Gesamtübersicht der Prüfpflichten: In der nachfolgenden Tabelle sind die im Landtag am 19.12.2019 beschlossenen Änderungen der Prüfpflichten (rot/kursiv) für private Abwasserleitungen dargestellt und mit den Prüfpflichten der derzeit gültigen SüwVO Abwasser NRW (schwarz) zusammengeführt, welche nach Landtagsbeschluss von den Neuregelungen unberührt bleiben sollen. Die endgültige Aktualisierung der SüwVO Abwasser bleibt abzuwarten.
Hier der Link zur tabellarischen Übersicht.
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Der NRW-Landtag hat am 17.10.2013 die neue Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen verabschiedet.
Auf der Grundlage dieser Verordnung hat die Stadt Ahaus ihre Abwasserbeseitigungs-Satzung angepasst. (hier der Link)
Gemäß dieser Verordnung ist geplant, die Funktionsprüfung der privaten Abwasseranlagen auf die Gebäude im Wasserschutzgebiet - Ortwick - zu begrenzen.
Die Abgrenzungen dieses Wasserschutzgebietes können hier eingesehen werden (es öffnet sich der "Geodatenatlas des Kreises Borken" mit seinen Wasserschutzgebieten).
Ebenso bietet die Verbraucherzentrale NRW ihren Rat an, auch zum Thema Rückstausicherung und Starkregenvorsorge unter diesem Link.