Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Maps, Open Street Map, iFrames), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann ahaus.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Ahaus hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Erzieher*in

Große Zukunft mit kleinen Helden

In unseren vier städtischen Kindertagesstätten versorgst du Kinder und hilfst ihnen, wichtige Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erlernen und zu entwickeln. Dafür konzipierst du meist spielerische Angebote. Darüber hinaus dokumentierst du den Entwicklungsstand der Kinder und führst regelmäßig Elterngespräche.

Logo Ausbildung Stadt Ahaus
Logo Ausbildung Stadt Ahaus

Aufbau der Ausbildung (Pia)

  • Beginn jährlich am 01. August
  • Dauer der praxisintegrierten Ausbildung 3 Jahre
  • Berufsschulunterricht am Berufskolleg Lise-Meitner des Kreises Borken
  • Praxis in einer unserer 4 städtischen Kitas: Löwenzahn in Ahaus, Siebenstein in Wessum, Villa Kunterbunt in Wüllen oder Wilde Wiese in Alstätte
  • Einstellung nach Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) -Pflege
  • Zahlung einer Ausbildungsvergütung in Höhe von monatlich brutto: 1.190,69 € im 1. Ausbildungsjahr, 1.257,07 € im 2. Ausbildungsjahr und 1.353,38 € im 3. Ausbildungsjahr

Einstellungsvoraussetzungen (Pia)

  • Fachoberschulreife (FOR) und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung wie staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in, staatlich geprüfte*r Sozialassistent*in, staatlich geprüfte*r Sozialassistent*in Schwerpunkt Heilerziehung oder
  • Fachhochschulreife (FHR) im Sozialwesen oder
  • Hochschulzugangsberechtigung, wenn einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer geeigneten 2 sozialpädagogischen Einrichtung (z.B. Kindertageseinrichtung, Offene Ganztagsschule etc.) nachgewiesen werden oder
  • Fachoberschulreife (FOR) und einschlägige Berufstätigkeit von fünf Jahren. Gegebenenfalls muss ein Praktikum in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung nachgewiesen werden oder
  • Fachoberschulreife (FOR) und abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung, wenn einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung nachgewiesen werden und
  • ein Schulplatz am Berufskolleg Lise Meitner des Kreises Borken. Für diesen Schulplatz musst du dich bei der Schule gesondert bewerben. Von dort werden dann die Voraussetzungen zur Aufnahme in den Bildungsgang geprüft.

Einschlägige berufliche Tätigkeiten können auch im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres bzw. im Bundesfreiwilligendienst abgeleistet werden. Beispiele für ein einschlägiges Praktikum: Kindertageseinrichtung, Jugendfreizeitstätte, OGS, Heim für behinderte Menschen. Nicht einschlägig sind Tätigkeiten im Bereich der Hausaufgabenbetreuung, der Tagespflege in Familien oder Babysitting etc.

Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 BZRG ist vor Ausbildungsbeginn erforderlich. Dieses darf zum 01.08. des Kalenderjahres nicht älter als drei Monate sein. Die Ausbildung ist ausgeschlossen, wenn Eintragungen vorhanden sind.

Aufgaben

  • Erkennen von Kompetenzen, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern
  • Anregen, Unterstützung und Fördern von Entwicklungs- und Bildungsprozessen von Kindern
  • Planung, Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Angeboten zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern
  • Gestaltung von Kooperationsprozessen mit Eltern, Lehrern, Einrichtungsleitung und Team

Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) und FOS 11

Neben der praxisintegrierten Ausbildung suchen wir jedes Jahr zum 01. August vier Berufspraktikant*innen für das Anerkennungsjahr als Erzieher*in. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Praktikant*innen des öffentlichen Dienstes.

Auch für das Praktikum in der FOS 11 kannst du dich jederzeit direkt bei unseren Kindertagesstätten bewerben!

Du hast Fragen? 

Dann melde dich gerne bei unserer Ausbildungsleitung aus dem Fachbereich Personal und Interner Service. Sie kann dir bei allen Fragen und Anliegen rund um das Thema Ausbildung bei der Stadt Ahaus weiterhelfen.

Weitere Ausbildungsangebote in Ahaus