Notfallsanitäter*in
ein Beruf für's Leben
Als Notfallsanitäter*in bist du eine der ersten Personen am Unfallort oder anderen Einsatzstellen und musst dir unverzüglich einen Überblick verschaffen, um eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört es zum Beispiel, die richtigen medizinischen Maßnahmen zur Erstversorgung der Patientinnen und Patienten durchzuführen und gegebenenfalls eine ergänzende feuerwehrtechnische und oder notärztliche Verstärkung zu rufen. Notfallsanitäter*innen arbeiten im Bereich der Notfallrettung im Zusammenwirken mit den feuerwehrtechnischen Beamten und Beamtinnen auf der Feuer- und Rettungswache Ahaus. Im Rettungsdienst bei der Feuerwehr Ahaus wird üblicherweise im Schichtdienst gearbeitet. Da die Tätigkeiten in der Notfallrettung jederzeit verfügbar sein müssen, sind somit auch Arbeitszeitanteile während der Nacht bzw. an Sonn- und Feiertagen zu leisten.
Aufbau der Ausbildung
- Beginn jährlich am 01. September
- Dauer 3 Jahre
- theoretischer und praktischer Unterricht in einem Umfang von 1.920 Stunden an der Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie in Bocholt
- praktische Ausbildung mit einem Umfang von 1.960 Stunden an der Lehrrettungswache in Ahaus
- praktische klinische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern im Kreisgebiet Borken mit einem Umfang von 720 Stunden
- Teilnahme an Einsätzen und Fahrten im Rettungswagen/ Notarzteinsatzfahrzeug und bei anderen Transporten
- Einstellung nach Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Pflege
- Zahlung einer Ausbildungsvergütung in Höhe von monatlich brutto: 1.190,69 € im 1. Ausbildungsjahr, 1.252,07 € im 2. Ausbildungsjahr und 1.353,38 € im 3. Ausbildungsjahr
Einstellungsvoraussetzungen
- mindestens Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) oder Hauptschulabschluss und Abschluss einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 18 Jahre
- Fahrerlaubnisklasse B / C1
- gute Deutschkenntnisse (Nachweis mindestens Sprachniveau B2, besser C1)
- Erweitertes Führungszeugnis nach § 30 BZRG ohne Eintragungen
- gesundheitlich und körperlich uneingeschränkt geeignet, psychische Stabilität
- Bereitschaft zu Tätigkeiten in gefahrengeneigten Bereichen
- beruflich–handwerkliches Geschick
- gute Auffassungsgabe & Entscheidungsfähigkeit
- Einfühlungsvermögen & Teamfähigkeit
Du hast Fragen?
Dann melde dich gerne bei unserer Ansprechpartnerin aus dem Fachbereich Personal und Interner Service. Sie kann dir bei allen Fragen und Anliegen rund um das Thema Ausbildung bei der Stadt Ahaus weiterhelfen.
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