Für jedes Grundstück sind zunächst allgemeine Angaben erforderlich: Aktenzeichen des Finanzamtes, Lage des Grundstücks (Straße und Hausnummer), Grundbuchblattnummer, Flurstücknummer usw.. Der Grundsteuerwert für Wohngrundstücke wird im Ertragswertverfahren, für Nichtwohngrundstücke im Sachwertverfahren ermittelt.
Benötigte Unterlagen für Wohngrundstücke:
Der Grundsteuerwert für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum wird im Ertragswertverfahren bewertet.
In der Feststellungserklärung müssen insbesondere angegeben werden: Grundstücksart, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, bei Wohnungseigentum der Miteigentumsanteil, Baujahr und ggf. Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze.
Die von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bereitgestellte Checkliste unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der Daten, die Sie für die Erklärung benötigen.
Nichtwohngrundstücke:
Der Grundsteuerwert für Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke wird im Sachwertverfahren ermittelt.
In der Feststellungserklärung müssen insbesondere angegeben werden: Grundstücksart, Grundstücksfläche, bei Teileigentum der Miteigentumsanteil, Bodenrichtwert, Gebäudeart(en), Baujahr und Bruttogrundfläche(n).
Bei unbebauten Grundstücken wird der Grundsteuerwert durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert ermittelt.
Sie haben ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen erhalten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen. Einige grundstücksbezogene Angaben erhalten Sie auch im Grundsteuerportal der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus finden Sie die erforderlichen grundstücksbezogenen Angaben beispielsweise in folgenden Unterlagen: Grundbuchblatt, Kaufvertrag, Einheitswert- und Grundsteuerbescheid des Finanzamtes, ggf. Betriebskostenabrechnung, ggf. Teilungserklärung. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, online einen kostenpflichtigen Antrag auf Bauaktenauskunft zu stellen.