Das Amtsblatt ist seit dem 1. Januar 2012 das offizielle Bekanntmachungsorgan der Stadt Ahaus. Es erscheint bei Bedarf. Der Veröffentlichungstermin wird in der lokalen Presse (Münsterland-Zeitung und Westfälischen Nachrichten) mitgeteilt. Dieser Hinweis in den örtlichen Zeitungen ist nicht Bestandteil der Bekanntmachung.
Zu den amtlichen Bekanntmachungen zählen beispielsweise Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen und sonstiges Ortsrecht der Stadt Ahaus, die Tagesordnung der Sitzungen des Rates, Informationen über die Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben, Widmungsverfügungen, Bekanntmachungen zu Wahlen und öffentliche Zustellungen. Verbindlich ist das Amtsblatt ausschließlich in der gedruckten Form.
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Das Amtsblatt liegt kostenlos im Foyer des Rathauses, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus, bereit. Auf Wunsch und gegen Erstattung einer Jahresgebühr (zurzeit 25 Euro pro Jahr) übersenden wir es Ihnen auch gern per Briefpost. Dann sollten Sie sich mit den genannten Ansprechpersonen in Verbindung setzen.