Für das Förderjahr 2023 hat die Staatskanzlei des Landes NRW bereits bekanntgegeben, dass das Schwerpunktthema „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement leben“ weiter fortgeführt wird. Anträge können ab dem 01. Januar 2023 unter engagementfoerderung.nrw eingereicht werden.
Gefördert werden Projekte oder Ideen, die passend zum Schwerpunktthema »Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement leben« initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Mögliche Maßnahmen zur ökologisch nachhaltigen Umsetzung beste-henden Engagements sind beispielsweise Energie-/ Nachhaltigkeitsberatung für Vereine und Vereinsmitglieder, Umstieg auf Mehrweg statt Einweggeschirr für Vereine, die viele Veranstaltungen organisieren als auch die Förderung von Engagement im Bereich Nachhaltigkeit selbst wie beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb von Repair-Cafés in Heimathäusern oder Vereinsheimen, der Aufbau eines Gemeinschafts-gartens in der Nachbarschaft („Urban Gardening“), gemeinschaftliches Aufstellen von Insektenhotels, Pflege tierfreundlicher Blühstreifen oder der Aufbau und Betreuung von Foodsharing-Angeboten.
Die Projekte werden mit einem Festbetrag von 1.000 Euro gefördert. In Ahaus können insgesamt vier Projekte gefördert werden.
Das Bewilligungsverfahren erfolgt über den Kreis Borken. Dazu ist eine Antragstellung über die Software „engagementfoerderung.nrw“ erforderlich. Die Vergabe erfolgt nach dem "Windhundprinzip".
Die Projekte müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Bezug zum bürgerschaftlichen Engagement und zum Schwerpunktthema „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement leben“
- Mehrwert für das gesellschaftliche Miteinander oder Orientierung am Prinzip der Gemeinnützigkeit
- Durchführungszeitraum: 01.01. bis 31.12. des Förderjahres (das Projekt darf nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides beginnen)
- Durchführungsort: NRW
- Zuwendungsfähige Ausgaben höher als 1.000 Euro
- Kein Erhalt einer weiteren Förderung
- Zuwendungsberechtigte: Natürliche/ juristische Personen des privaten/ des öffentlichen Rechts (maximal ein Projekt pro Zuwendungsempfänger/in pro Jahr)
Weitere Informationen sind auch unter https://www.engagiert-in-nrw.de/ zu finden.
Das Bewilligungsverfahren erfolgt auch im Jahr 2023 über den Kreis Borken. Dazu können die von Ihnen vorgeschlagenen Zuwendungsempfänger/innen ab dem 01.01.2023 einen Antrag über das Förderportal „engagementfoerderung.nrw“ stellen. Im Anschluss erfolgen die Bewilligung und die Auszahlung der Fördermittel durch den Kreis.