Für das Förderjahr 2022 hat die Staatskanzlei des Landes NRW bereits bekanntgegeben, dass das Schwerpunktthema „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“ auch in diesem Jahr fortgeführt wird. Anträge können ab dem 01. April 2022 unter engagementfoerderung.nrw eingereicht werden.
Gefördert werden Projekte oder Ideen, die passend zum Schwerpunktthema »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben« initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Denkbar sind hier zum Beispiel Besuchsdienste, ein Adventsnachmittag für ältere Menschen oder auch Aktionen für Ortsteile. Gefördert werden können beispielsweise Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit und erste Aktivitäten, die noch im Jahr 2022 umgesetzt werden sollen.
Die Projekte werden mit einem Festbetrag von 1.000 Euro gefördert. In Ahaus können insgesamt vier Projekte gefördert werden.
Das Bewilligungsverfahren erfolgt über den Kreis Borken. Dazu ist eine Antragstellung über die Software „engagementfoerderung.nrw“ erforderlich. Die Vergabe erfolgt nach dem "Windhundprinzip".
Die Projekte mussten die folgenden Kriterien erfüllen:
- Bezug zum bürgerschaftlichen Engagement und zum Schwerpunktthema „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“
- Mehrwert für das gesellschaftliche Miteinander oder Orientierung am Prinzip der Gemeinnützigkeit
- Durchführungszeitraum: 01.01. bis 31.12. des Förderjahres
(das Projekt darf nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides beginnen)
- Zuwendungsfähige Ausgaben höher als 1.000 Euro
- Kein Erhalt einer weiteren Förderung
- Zuwendungsberechtigte: Natürliche/ juristische Personen des privaten/ des öffentlichen Rechts
(maximal ein Projekt pro Zuwendungsempfänger/-in pro Jahr)
Die Förderung für 2022 wurde für Ahaus bereits abgerufen.