Notfälle, die sofortiger zahnärztlicher Behandlung bedürfen, sind:
- Unfälle mit Schäden an Zähnen oder im Mundbereich
- starke Blutungen nach Zahnentfernungen oder Operationen im Mundbereich
- starke Schwellungen im Mund- oder Gesichtsbereich, die rasch zunehemen oder schmerzen
- sehr, sehr starke Zahnschmerzen, die sich von Schmerztabletten nicht mehr lindern lassen
Von Montag bis Freitag gibt es einen Nachtnotdienst. Er beginnt montags, dienstags und donnerstags um 18 Uhr, mittwochs und freitags um 13 Uhr und dauert bis um 8 Uhr des Folgetages. In dieser Zeit hat jeweils ein Zahnarzt im Altkreis Ahaus Bereitschaftsdienst.
An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am Rosenmontag ist ein sogenannter Wochenenddienst eingerichtet. Er beginnt um 8 Uhr und dauert bis um 8 Uhr des Folgetages. Für die Behandlung von Zahnschmerzen gibt jeweils zwei Sprechstunden, in denen der diensthabende Zahnarzt in seiner Praxis zu erreichen ist. Diese Zeiten sind vormittags von 10 Uhr bis 11 Uhr und nachmittags von 17 Uhr bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten gibt es einen Bereitschaftsdienst.
Obwohl die Dienstpläne für ein Jahr im voraus festgelegt werden, kann es auch mal sehr kurzfristige Änderungen geben. Deshalb entnehmen Sie den Namen des diensthabenden Zahnarztes bitte der Tagespresse oder erfragen ihn an der Notdienst-Hotline unter der zentralen Telefonnummer 01805 / 98 67 00 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz).
Quelle: http://www.prophylaxepraxis-ahaus.de/praxis/notdienst/