Es wird keine neue Gebühr eingeführt, sondern die gesamten Kosten der Abwasserbeseitigung werden jetzt anders verteilt. Durch die Einführung der Regenwassergebühr werden die Kosten der Regenwasserbeseitigung nach dem Verteilungsschlüssel der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von welcher Niederschlagswasser (Regenwasser) leitungsgebunden oder oberflächlich in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet wird, auf die Grundstücke umgelegt. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab (Frischwasser = Abwasser) erhoben.
Die Schmutzwassergebühr wird nach Einführung einer gesonderten Regenwassergebühr niedriger ausfallen, weil die Kosten der Regenwasserbeseitigung künftig über die neue, gesonderte Regenwassergebühr abgerechnet werden und damit in der Schmutzwassergebühr nicht mehr enthalten sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nur mitgeteilt werden, dass nach Einführung einer Regenwassergebühr einige Grundstückseigentümer als Gebührenpflichtige mehr bezahlen müssen und andere weniger.
Die Niederschlagswassergebühr muss insgesamt die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers decken.