Die Stadt Ahaus hält grundsätzlich bedarfsgerechte Kindertages-Betreuungsangebote vor. Sie möchten für Ihr Kind eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden buchen. In diesem Fall ist ein individueller Nachweis des Betreuungsbedarfs zu erbringen.
Sie können den Nachweis digital über ein Online-Formular erbringen.
Zum Online Formular
Kriterien, die einen 45 Stunden-Betreuungsbedarf begründen können, sind:
- bei alleinerziehenden Elternteilen/Erziehungsberechtigten: Der Umfang der wöchentlichen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder anderer Bildungsmaßnahme* beträgt mindestens 16 Stunden
- bei zusammenlebenden Eltern/Erziehungsberechtigten: Der Umfang der wöchentlichen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder anderer Bildungsmaßnahme* beträgt mindestens 30 Stunden plus 16 Stunden
- die Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder andere Bildungsmaßnahme* erfolgt im Schicht-system/auf Abruf/im Rahmen flexibler Arbeitszeiten
- die Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder andere Bildungsmaßnahme* erfordert eine Kinder-betreuung länger als 13.30 Uhr bis zum Ende der Öffnungszeit der Kita
- Pflege von Familienangehörigen
- gesundheitliche Beeinträchtigung eines Elternteils/Familienmitglieds
- individueller kindbezogener Bedarf
Die Nachweise sind für jedes Kindergartenjahr zu erbringen; sowohl, wenn Ihr Kind bereits eine Kita besucht, als auch, wenn Sie eine Anmeldung für eine Kita tätigen.
Sie haben bis längstens zum 01.12. diesen Jahres die Möglichkeit, Ihren 45 Stunden-Betreuungsbedarf dem Fachbereich Jugend der Stadt Ahaus gegenüber nachzuweisen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass es sich hierbei um einen Ausschlusstermin handelt.
Downloads:
Aufklärungsbogen
Bedarfserklärung
Fachliche Stellungnahme der Kindertageseinrichtungen
Arbeitgeberbescheinigung
Erklärung für Selbständige
Gerne können Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungsbogen zusammen mit Beleg/en per Email an littlebirdnoSpam@noSpamahaus.de zurücksenden.
Sollten Sie bis zum Abgabetermin den 45 Stunden-Betreuungsbedarf nicht oder nicht vollständig nachweisen können, wird für Ihr Kind ein 35 Stunden-Betreuungsplatz in der Jugendhilfeplanung und -finanzierung berücksichtigt. Die schriftliche Mitteilung, dass der 45 Stunden-Betreuungsbedarf nicht hinreichend nachgewiesen wurde, erhalten Sie vom Fachbereich Jugend bis spätestens 31.01. des darauffolgenden Jahres.
Der dargelegte Bedarf gilt für das gesamte Kita-Jahr. In Ausnahmefällen ist es in Absprache mit Ihrer Kita möglich, die Stunden auf 45 Stunden hoch zu stufen, wenn sich für Sie nach dem 01.12. ein neuer Sachverhalt ergibt, welchen Sie anhand der oben aufgeführten Kriterien belegen können.