Die Stadt Ahaus hat darauf hinzuwirken, dass den Eltern im Jugendamtsbezirk ein bedarfsgerechtes Angebot von Ganztagsplätzen (45 Stunden) für ihre Kinder zur Verfügung steht (§ 24 SGB VIII). Bei Ganztagsplätzen werden die Kinder regelmäßig zwischen sieben und neun Stunden pro Tag betreut.
In den letzten Jahren stieg der Bedarf nach Kindertagesbetreuung dynamisch an – dazu beigetragen hat zu einem Teil, auch die starke Zunahme an 45-Stunden-Buchungen. Ein weiterer Ausbau von Betreuungsplätzen ist jedoch begrenzt, insbesondere auch durch den Fachkräftemangel in den päda-gogischen Berufen. Der genaue Bedarf an Ganztagsplätzen soll daher nachvollzogen werden, um diese an Familien vergeben zu können, die einen entsprechenden Bedarf belegen können. Die Stadt Ahaus ist zudem im Falle einer starken Steigerung der 45-Stunden-Buchungen gegenüber dem Fami-lienministerium des Landes NRW begründungspflichtig. Dabei kommt es auf die Erklärung zum Bedarf für eine 45-Stunden-Betreuung an (§ 33 Abs. 3 NRWKiBiz 2020).
Um den Bedarf nach Ganztagsplätzen nachvollziehen zu können, hat der Fachbereich Jugend der Stadt Ahaus einen Erklärungsbogen für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte entwickelt. Dieser wird zur Erklärung des Bedarfs für eine 45-Stunden-Betreuung ausgefüllt; zum Beispiel bei der Erwerbstätigkeit beider Elternteile mit entsprechenden Arbeitszeiten, Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder Pflege von Angehörigen. Belegt werden die Angaben im Erklärungsbogen durch die beizufügenden Bescheinigungen, die von Arbeitgebern, Bildungsträgern oder den betreffenden Institutionen auszufüllen sind.
Hier geht's zum Erklärungsbogen für das Kindergartenjahr 2021/2022
Gerne können Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungsbogen zusammen mit Beleg/en per Email an littlebirdnoSpam@noSpamahaus.de zurücksenden.