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Dienstag, 05.01.2021

LEADER-Region ruft Regionalbudget 2021 aus

Antrags-Aufruf am 11. Januar

Presseinformation der KULTURLANDSCHAFT Ahaus - Heek - Legden

Neues Jahr – neues Geld: Vereine, Einrichtungen und Private können ab Montag bis zum 04. März erneut Förderanträge für Kleinprojekte bis 20.000 € Gesamtkosten bei der LEADER-Region „Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden“ einreichen. Unterstützt werden investive Maßnahmen und Anschaffungen mit einem Fördersatz von bis zu 80 %. Im vergangenen Jahr konnten so bereits 23 Projekte von Antragstellern mit fast 200.000 € gefördert werden.

Das Regionalbudget ist ein Förderprogramm vorrangig für Vereine, das Bund und Land in Ergänzung zur bestehenden LEADER-Projekt-Förderung als Bonus zur Verfügung stellen. Es gilt für kleinere Maßnahmen, an der Zuwendung sind die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit 90 % beteilig, 10 % der Förderung stammen zusätzlich aus Mitteln des LEADER-Vereins und werden in der Region „Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden e.V.“ somit von der Stadt Ahaus sowie den Gemeinden Heek und Legden getragen.

„Das Regionalbudget war 2020 ein voller Erfolg“, berichtet Regionalmanager Dominik Olbrich, der das Förderprogramm für die Kleinprojekte als Ansprechpartner für die drei Kommunen abwickelt. „Für die Antragsteller ist der Aufwand verhältnismäßig gering, der Fördersatz mit 80 % angenehm hoch und die Umsetzung aufgrund des Umfangs der Projekte schnell machbar.“

Die Spielregeln für die Teilnahme am Förderprogramm sind überschaubar: Wer auf die Förderung zugreifen möchte, muss sich bewerben. Dazu muss ein Förderantrag an das Regionalmanagement der LEADERregion im Bewerbungszeitraum gerichtet werden. Einzelne Projekte dürfen insgesamt nicht mehr als 20.000 € brutto kosten und sollten v.a. investiv sein. Aus allen bis zum 04. März eingegangenen Anträgen wählt die LEADER-Region dann die besten aus – denn das Gesamtbudget im Förderprogramm ist begrenzt. Gehen mehr Anträge ein als Budget vorhanden ist, muss eine qualitative Auswahl stattfinden. „Wir denken bei den Kleinprojekten vor allem an wichtige Anschaffungen, z.B. für Vereine oder andere Einrichtungen mit einem gewissen öffentlichen Anspruch“, beschreibt Dominik Olbrich die Ideen, die er erwartet. In jedem Falle sei es wichtig, dass der Benefit für die Region und ihre Menschen möglichst groß sei.

Die Projekte, die den Zuschlag schließlich erhalten, können voraussichtlich ab April in die Umsetzung gehen und müssen bis Mitte November umgesetzt und abgeschlossen werden. Gefördert werden die Maßnahmen mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, also maximal 16.000 €. Die restlichen Mittel müssen die Antragsteller als Eigenmittel aufbringen. Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, die Projektkosten müssen von den Antragstellern also zunächst vorfinanziert werden.

Alle Informationen, Förderbedingungen und Fristen finden Interessierte im Internet unter www.leaderahl.de und twitter.com/LEADER_AHL. Außerdem bietet das Regionalmanagement einen digitalen Beratungstermin an, bei dem die Antragstellung erläutert wird und Fragen zum Prozedere gestellt werden können. Dieser Termin findet statt am Mittwoch, den 20. Januar 2021 um 18:30 Uhr als Videokonferenz. Da es sich um eine Bedarfsveranstaltung handelt, ist eine Anmeldung per E-Mail beim Regionalmanagement bis spätestens zum 18. Januar erforderlich (regionalmanagementnoSpam@noSpamleader-ahl.de). Angemeldete erhalten dann einen Einladungslink.

Freuen sich, auch 2021 wieder zahlreiche Vereine und Einrichtungen aus der Region unterstützen zu können: Dominik Olbrich (li.) und Frank Bröckling vom Regionalmanagement der Kulturlandschaft AHL.

Freuen sich, auch 2021 wieder zahlreiche Vereine und Einrichtungen aus der Region unterstützen zu können: Dominik Olbrich (li.) und Frank Bröckling vom Regionalmanagement der Kulturlandschaft AHL. Foto: planinvent