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Donnerstag, 16.12.2021

Kämmerer bringt den Haushalt 2022 ein

Haushalt durch Auswirkungen der Pandemie geprägt

Kämmerer Hans-Georg Althoff gab in der vergangenen Ratssitzung einen Überblick über die Finanzen der Stadt Ahaus. Er stellte den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 vor, berichtete über die voraussichtlichen Entwicklungen in 2021 und brachte den Entwurf des Haushaltsplans für 2022 ein. In den letzten zwei Jahren stellten die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie die Haushaltswirtschaft von Bund, Länder und Kommunen „auf den Kopf“, so Althoff. Die Auswirkungen der Pandemie würden sich noch in den nächsten Jahren bemerkbar machen. Zwar werde auch das Jahr 2021 voraussichtlich deutlich besser als geplant abschließen, daraus könne aber kein Automatismus einer Verstetigung in den Größenordnungen der Vorjahre abgeleitet werden.

Der Haushaltsplan 2022 im Überblick:

Auch für das Haushaltsjahr 2022 muss mit einem strukturell unausgeglichenen Haushalt gerechnet werden, so Althoff. Das Jahresergebnis gehe von einem Defizit von rund -3,7 Mio. € aus. Zum Ausgleich könne aber auf die Ausgleichsrücklage zurückgegriffen und somit ein fiktiver Haushaltsausgleich erreicht werden. Da die vom Land NRW vorgegebenen fiktiven Hebesätze erhöht wurden, sollen auch die Grund- und Gewerbesteuer in Ahaus hieran angepasst werden. Im Vergleich zum Vorjahr sind höhere ordentliche Erträge von rd. 5,7 Mio. € geplant (aber auch eine Veranschlagung von geringeren außerordentlichen Erträgen von rd. 2,5 Mio. € nach dem Covid 19-Isolationsgesetz), dem gegenüber stehen höhere Aufwendungen von rd. 5,4 Mio. € (insbesondere Transferaufwendungen sowie Personal- und Versorgungsaufwendungen). Die geplanten Investitionen in Höhe von mehr als 25,9 Mio. Euro bleiben weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Der Entwurf des Haushalts 2022 sieht keine neue Kreditermächtigung vor.

Ein Blick auf die Ertragsstruktur des Haushalts zeigt trotz erheblicher Auswirkungen der Covid-19-Pandemie einen Anstieg bei den Gesamterträgen. Mit insgesamt 114,5 Mio. € an Erträgen verzeichnet die Stadt Ahaus gegenüber dem Vorjahrsansatz eine Steigerung um 3,2 Mio. €. Im Vergleich dazu steigen die geplanten Aufwendungen um rd. 4,7 % auf dann rd. 118,2 Mio. €. Der größte Anteil der Aufwendungen entfällt dabei wieder auf die Transferaufwendungen (43 %), gefolgt von den Personal- und Versorgungsaufwendungen (26 %), Sach- und Dienstleistungen (13 %), Abschreibungen (10 %), Sonstiges (8 %) und Zinsen (unter 1 %).

„Investitionsschwerpunkte bilden in 2022 insbesondere wiederum Schulbaumaßnahmen inkl. Einrichtung, der Erwerb von Grundvermögen, Straßen- und Kanalbaumaßnahmen sowie der Bau und die Einrichtung von Kindertageseinrichtungen. In 2022 sind außerdem mit rd. 1,1 Mio. € größere Investitionen in öffentliche Grünanlagen vorgesehen, insbesondere Festplätze“, so Hans-Georg Althoff. Der Neubau der Turnhalle Wüllen, der Umbau von Josef-, Aabach- und Andreasschule, Heizungsumrüstung im Schulzentrum Vestert, die Erneuerung der Overbergschule und Maßnahmen im Digitalpakt Schule sind große Projekte im Bereich der Schulen. In den Kitas Regenbogenland und des Wittekindshofes sind Investitionen und Erweiterungen vorgesehen. Bei den Straßen- und Kanalbaumaßnahmen sind u.a. die Hydraulische Sanierung RW-Kanalisation Gronauer Straße u. Högerstraße, Kanalerneuerung im Gewerbegebiet Harmate, die Erneuerung von baulichen Anlagen und Maschinentechnik am Zentralklärwerk, der Mehrgenerationenplatz in Alstätte, die Neuerschließung Kivitsteggge, der Ausbau und die Erneuerung von Radwegen und die Innenstadttangente zu nennen. Für Reinvestitionen in das Kanalnetz sind insgesamt rd. 2,0 Mio. € eingeplant.

Kämmerer Althoff schloss seine Rede zusammenfassend mit den Worten: „Wie lange sich die Covid-19-Pandemie auf die Kommunalfinanzen auswirken wird, lässt sich schwer prognostizieren und macht die Haushaltsplanung nicht einfach. Eine zurückhaltende Planung ist demnach oberstes Gebot, um möglichen Veränderungen Rechnung zu tragen und Handlungsspielräume zu erhalten“.

Seine Rede und der Entwurf sind hier veröffentlicht.

Der Rat nahm anschließend den gemäß § 80 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom Stadtkämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 entgegen und verwies ihn zur Beratung in den Finanzausschuss.