Ab Montag, 13. Dezember, gilt beim Besuch des Ahauser Rathauses die „3G-Regel“ (geimpft, genesen, negativ getestet). Das bedeutet: Wer einen Termin bei der Stadtverwaltung wahrnehmen möchte, muss den 3G-Status nachweisen. Dieser Nachweis kann in Papierform oder digital erfolgen. Die Negativtestung durch einen offiziellen Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, durch einen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Gemeinsam mit dem jeweiligen Nachweis muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden. Eine Übersicht der Teststellen in Ahaus und den Ortsteilen gibt es unter corona.chayns.de .
Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund rechtlicher Vorgaben. Sie soll nun auf die Besucher und Besucherinnen ausgeweitet werden. „Zum Schutz der Beschäftigten und um den Dienstbetrieb und das Leistungsangebot für Bürgerinnen und Bürger weiterhin aufrecht erhalten zu können, ist es notwendig, diese Regelung auf die Besucherinnen und Besucher auszuweiten. Dafür bitte ich um Verständnis!“, begründet Bürgermeisterin Karola Voß die Entscheidung. Sinnvoll sei es, vor einem Besuch der Stadtverwaltung einen Termin zu vereinbaren, um das Anliegen so möglicherweise direkt klären zu können. So könnten Wartezeiten und unnötige Kontakte mit Dritten vermieden werden. Termine für das Bürgerbüro können online gebucht werden.