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Mietspiegel

für Ahaus

Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Mietspiegel 2025

Daten für den Mietspiegel - Stadt bittet Vermieter um Unterstützung

Die Stadt Ahaus benötigt Unterstützung bei der Erstellung des Mietspiegels 2025. Wir bitten alle privaten Vermieter sowie Hausverwaltungen, Wohnungsvermittlungen und Vermietervereine darum an der folgenden Umfrage teilzunehmen:

www.stadt-ahaus.der/mietspiegel

Eine Orientierungsmöglichkeit für Mieter und Vermieter

Ortsüblich ist die Miete, die im Bereich der Stadt Ahaus für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart worden ist.

Bei diesem Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen handelt es sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558 c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Fortschreibung soll nach § 558 c Abs. 3 BGB im Abstand von zwei Jahren erfolgen.

Der Mietspiegel bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Er greift weder in bestehende Vertragsrechte ein, noch berührt er die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Ahaus nicht berechtigt ist, Beratungen oder Rechtsauskünfte bei nicht preisgebundenem Wohnraum zu erteilen. Hierfür stehen Beratungsstellen, Rechtsanwälte und auch die Interessenverbände der Mieter und Vermieter zur Verfügung.

Dokumente zum Herunterladen

Ihre Ansprechpersonen

Bei Fragen zum Mietspiegel helfen wir Ihnen gerne weiter.