Unterhaltsheranziehung
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Die Heranziehung Unterhaltspflichtiger ist gesetzlich geregelt und ermöglicht es, Unterhaltsansprüche von Hilfeempfängern gegenüber anderen vorrangig Verpflichteten geltend zu machen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der vorrangige Dritte zunächst nicht leistet oder auf Grund bestimmter Umstände nicht rechtzeitig leisten kann.