Leistungen nach dem AsylbLG
Details
Jeder, der sich nicht selbst helfen kann oder der die erforderliche Hilfe nicht von anderen - besonders von Angehörigen oder Sozialleistungsträgern (z.B. Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) - erhält, hat Anspruch auf Sozialhilfe.
Unterlagen
Nachweis über Einkommen
Nachweis über Vermögen
Nachweis über die Unterkunfts- und Heizkosten
Wohngeldbescheid
Nachweise über Versicherungen
Schwerbehindertenausweis