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Leistungen nach dem AsylbLG

Details

Jeder, der sich nicht selbst helfen kann oder der die erforderliche Hilfe nicht von anderen - besonders von Angehörigen oder Sozialleistungsträgern (z.B. Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) - erhält, hat Anspruch auf Sozialhilfe.

Begriffe im Kontext

Asylbewerber, Asylbewerberinnen, Asylbewerberleistungsgesetz, AsybLG, Sozialleistungen