Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Details
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige soziale Leistung im Rahmen der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei um eine Form der Sozialhilfe, bei der die Kinder bzw. Eltern grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein Kind oder die Eltern über ein jährliches Gesamteinkommen von 100.000,00 € und mehr, besteht kein Anspruch auf diese Leistung.
Unterlagen
Rentenbescheid
Nachweis über anderes Einkommen
Nachweis über Vermögen
Nachweis über die Unterkunfts- und Heizkosten
Wohngeldbescheid
Nachweise über Versicherungen
Schwerbehindertenausweis