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Unterhaltsbeistandschaften

Details

  • Wenn die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht zusammen wohnen, ist der andere Elternteil zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet.

  • Das Jugendamt hilft bei der Geltendmachung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs im Rahmen einer Beistandschaft, die auf Antrag des betreuenden Elternteils eingerichtet werden kann.

  • Ferner werden Vaterschaftsfeststellungs- und Unterhaltsverfahren beim Familiengericht durchgeführt, bei denen das klagende Kind vom Jugendamt als Beistand vertreten wird.

  • Zur Abwendung von gerichtlichen Verfahren werden beim Jugendamt freiwillige Beurkundungen der Vaterschaft und der Unterhaltsverpflichtung kostenlos vorgenommen.

  • Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können auch das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lassen