Unterhaltsbeistandschaften
Details
Wenn die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht zusammen wohnen, ist der andere Elternteil zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet.
Das Jugendamt hilft bei der Geltendmachung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs im Rahmen einer Beistandschaft, die auf Antrag des betreuenden Elternteils eingerichtet werden kann.
Ferner werden Vaterschaftsfeststellungs- und Unterhaltsverfahren beim Familiengericht durchgeführt, bei denen das klagende Kind vom Jugendamt als Beistand vertreten wird.
Zur Abwendung von gerichtlichen Verfahren werden beim Jugendamt freiwillige Beurkundungen der Vaterschaft und der Unterhaltsverpflichtung kostenlos vorgenommen.
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können auch das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lassen