Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
Details
Das Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße ist grundsätzlich verboten. Die zuständige Stelle kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Online-Dienst: https://service.wirtschaft.nrw/antrag/sondernutzungstr/
Online-Dienste
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- Reisegewerbekarte
- Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug