Jugendgerichtshilfe
Details
Die Jugendgerichtshilfe hat 2 Aufgabenschwerpunkte: Die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die Beratung, Begleitung und Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Einbringen von sozialen und pädagogischen Gesichtspunkten in das Verfahren.
Die Aufgaben der Jungendgerichtshilfe sind:
Beratung von Jugendlichen im Alter von 14 – 20 Jahren(und deren Eltern), wenn ein Strafverfahren gegen sie läuft.
Begleitung von Eltern und Jugendlichen, wenn ein Strafverfahren gegen die Jugendlichen läuft.
Beantwortung von Fragen zum Verlauf des Verfahrens und zu möglichen Konsequenzen.
Stellungnahmen des JGH haben Einfluss auf den Ausgang eines Strafverfahrens.
Unterstützung der Jugendlichen bei der Erfüllung von Weisungen des Gerichtes (Vermittlung von Sozialstunden).
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständigkeiten
Frau Reckers - Ahaus-Süd (Sozialbezirk I)
Herr Rothenbücher - Ahaus-Nord (Sozialbezirk II)
Frau Lorenz - Wessum (Sozialbezirk III)
Frau Kuiper - Wüllen (Sozialbezirk IV)
Herr Hilbring - Alstätte, Graes, Ottenstein (Sozialbezirk V)