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Reisegewerbekarte

Details

Unter dem sogenannten Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung nicht den Betrieb von Reisebüros, sondern das ambulante Gewerbe, z.B. „fliegende Händler" oder Standinhaber auf Privatmärkten. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte.

Wer benötigt eine Reisegewerbekarte?

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand außerhalb der gewerblichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben gewerbliche Tätigkeiten ausübt.

Darunter fallen laut § 55 Gewerbeordnung (GewO):

    der Ankauf und Vertrieb von Waren oder anderen gewerblichen Leistungen

    das Anbieten von Leistungen

    die Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung

    die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständiger Schausteller oder nach Schaustellerart.

Wo bekomme ich eine Reisegewerbekarte?

Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Sie ist bei dem Ordnungsamt zu beantragen, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Reisegewerbekarte ist in der Regel im gesamten Bundesgebiet gültig. Sie ist während der Gewerbeausübung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Wichtige Hinweise:

Die Reisegewerbekarte darf Ihnen erst ausgehändigt werden, wenn Sie diese unterschrieben haben. Sie kann daher nicht auf dem Postwege oder elektronisch übersandt werden, sondern muss von Ihnen persönlich in der Gewerbemeldestelle in Empfang genommen werden. Eine elektronische Abwicklung des vollständigen Verfahrens ist daher nicht möglich.

 

Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss bei der Stadtverwaltung beantragt werden.

Begriffe im Kontext

Wandergewerbe, Gewerbekarte, Reisegewerbe, Gewerbeangelegenheit, Reisegewerbegenehmigung, Reisegewerbekarte, Handlungsreisender, Reisegewerbeerlaubnis