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Reisegewerbe Verlängerung

Details

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schausteller*in, "fliegender Händler*in" oder Inhaber*in eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten. 

Laut Gesetz sind folgende gewerbliche Tätigkeiten dem Reisegewerbe zuzuordnen (§ 55 Gewerbeordnung):

  • der Ankauf und Vertrieb von Waren oder anderen gewerblichen Leistungen
  • das Anbieten von Leistungen
  • die Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung 
  • die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständiger Schausteller oder nach Schaustellerart.

Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Begriffe im Kontext

Handelsreisender, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekartenfreiheit, Waren feilbieten, Gewerbeanzeige, Haustürgeschäft, Schausteller, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbe, Ohne Bestellung, Anzeigepflicht, Reisegewerbekarte, Reisegewerbekarte verlängern, Vertreter, Handelsvertreter