Gewerbeummeldung
Details
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert.
Möchten Sie den Betriebssitz Ihres Gewerbes in einer neuen Stadt anmelden, müssen Sie Ihr Gewerbe zunächst in der Stadt abmelden, in der Sie es angemeldet haben. Danach melden Sie Ihr Gewerbe in der neuen Stadt an.
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben.
Wo melde ich mein Gewerbe um?
Sie müssen das Gewerbe beim örtlichen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt ummelden, also dort, wo Sie Ihr Gewerbe auch angemeldet haben. Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.
Alternativ können Sie Ihr Gewerbe hier volldigital ummelden.