Gewerbeummeldung
Details
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert.
Möchten Sie den Betriebssitz Ihres Gewerbes in einer neuen Stadt anmelden, müssen Sie Ihr Gewerbe zunächst in der Stadt abmelden, in der Sie es angemeldet haben. Danach melden Sie Ihr Gewerbe in der neuen Stadt an.
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben.
Wo melde ich mein Gewerbe um?
Sie müssen das Gewerbe beim örtlichen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt ummelden, also dort, wo Sie Ihr Gewerbe auch angemeldet haben. Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.
Alternativ können Sie Ihr Gewerbe hier volldigital ummelden.
Online-Dienste
Kosten
Bei einer Gewerbeummeldung entstehen in der Regel dieselben Kosten wie bei einer Gewerbeanmeldung.
Unterlagen
Für den Fall, dass Sie Ihr Gewerbe persönlich vor Ort ummelden möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
das Formular zur Gewerbeummeldung
Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung
ggfs. Handelsregisterauszug (bei eingetragenen Firmen), bei ausländischen Firmen mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache
ggfs. Kopie der Handwerkskarte (bei zulassungspflichtigem Gewerbe)
ggfs. Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession (bei erlaubnispflichtigem Gewerbe)