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Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Details

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.

In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Online-Antrag: https://service.wirtschaft.nrw/antrag/sondernutzungstr/

Hinweise

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

Begriffe im Kontext

Parkplatzabsperrung für Umzug, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Ausnahmegenehmigung, Beladen, Be- und Entladen, Be- und Entladezone, Entladen, Erlaubnis, Genehmigung , Halteverbot , Halteverbotszone , Parkplatzreservierung , Parkplatzsperrung , Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung