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Unterhaltsvorschuss

Details

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2024 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 227,00 €

  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 299,00 €

  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 394,00 €

Hinweise

Wünschen Sie ein persönliches Gespräch oder einen Beurkundungstermin, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin mit uns.

Begriffe im Kontext

Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Unterhalsvorschuss, Unterhaltssicherung, Alleinerziehende, alleinerziehend, Kindesunterhalt, UVG