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Erstattung Schülerfahrkosten

Details

Die Stadt Ahaus übernimmt bzw. erstattet für die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen die notwendig entstehenden Schülerfahrkosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dies betrifft die städtischen Grundschulen, die Anne-Frank-Realschule, das Alexander-Hegius-Gymnasium und die Irena-Sendler-Gesamtschule.

Weitergehende Informationen zur Erstattung von Schülerfahrkosten durch die Stadt Ahaus (Anspruchsvoraussetzungen, Verfahren etc.) können Sie dem nachstehenden Merkblatt entnehmen.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen des Fachbereichs Bildung, Kultur, Sport gerne zur Verfügung.

Die Erstattung von Schülerfahrkosten (reguläre Schülerfahrkosten und im Rahmen eines Betriebspraktikums) können über die nachstehenden Formulare beantragt werden. Für die Erstattung von Fahrradgeld sind in den Schulen oder beim Fachbereich Bildung, Kultur, Sport Antragsvordrucke erhältlich.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Schülerfahrkosten, Schülerzeitkarte, Schulweg, Schülerticket, Schülerverkehr, Fahrkosten, Schülerspezialverkehr, Wegstreckenentschädigung