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Untersuchungsberechtigungsschein Ausstellung

Details

Vereinbaren Sie gerne vorab online einen Termin!

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z. B. eine Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür müssen Sie zunächst einen Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgerbüro der Stadt Ahaus oder direkt online beantragen. Zusätzlich erhalten Sie einen Erhebungsbogen. Die Unterlagen/die ID müssen Sie zur Untersuchung beim Arzt mitbringen.

Durch die Erstuntersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein.

Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie sich einer ersten Nachuntersuchung unterziehen und die Bescheinigung hierüber erneut Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis Sie 18 Jahre alt sind (weitere Nachuntersuchungen).

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein/ID beantragen und Ihrem Arzt aushändigen, damit dieser die Untersuchungskosten erstattet bekommt.

Kosten

Keine

Hinweise

Fristen

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.

  • Sie wollen eine Arbeitstätigkeit aufnehmen.

  • Diese Arbeitstätigkeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.

Unterlagen

Unterlagen, die Sie benötigen:

  • ein Ausweisdokument (bei Online-Antragsstellung mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)

Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

  • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID

  • Erhebungsbogen

Bearbeitungsdauer

5 Minuten

Verfahrensablauf

Beantragung online:

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

Gehen Sie zum Bürgerbüro der Stadt Ahaus oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. 

Ärztliche Untersuchung:

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen. 

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller. 

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.