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Personalausweis Beantragung

Details

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Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, Sie haben einen gültigen Reisepass.

Der Personalausweis enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Unter 16 Jahre: Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, benötigen Sie einen wichtigen Grund.

Bei Verlust oder bei Wiederauffinden Ihres Personalausweises müssen Sie das direkt dem Bürgerbüro der Stadt Ahaus mitteilen.

Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Kosten

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Fristen

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Passfoto

    • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen nur noch Lichtbilder verwendet werden, die von registrierten Fotodienstleistenden erstellt und medienbruchfrei digital bereitgestellt werden oder direkt am Self-Service-Terminal im Bürgerbüro aufgenommen werden (Gebühr 6€).

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)

  • falls kein Ausweisdokument vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

  • bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige

  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils

    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel 2-3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Ahaus abholen können.

Verfahrensablauf

Um einen neuen Personalausweis zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.

  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.

  • Wir benachrichtigen Sie, sobald der Personalausweis vorliegt.

  • Bitte holen Sie den Personalausweis persönlich oder unter Vorlage einer Vollmacht ab.

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz (PAuswG)