Melderegisterauskunft Erteilung
Details
Vereinbaren Sie gerne vorab online einen Termin!
Sie haben die Möglichkeit, über eine Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Ahaus die von Ihnen gesuchte Person zu finden.
Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
einfache Melderegisterauskunft,
erweiterte Melderegisterauskunft,
Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen,
Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern und Wohnungsgeberinnen,
Selbstauskunft und
Gruppenauskunft.
Die Melderegisterauskunft zu einer dritten Person (einfach oder erweitert) wird unter Umständen nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.
Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind:
Familienname,
frühere Namen,
Vorname(n),
Geburtsdatum,
Geschlecht oder
eine Anschrift.
Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann, wird eine neutrale Auskunft erteilt.
Die Auskunft kann auch automatisiert erteilt werden.
Bei einer Selbstauskunft erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sie erhalten zudem die Information, an wen, zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen Grundlage Daten gespeichert und regelmäßig übermittelt werden.
Hinweise
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Stadt Ahaus enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.