Hundesteuer Befreiung
Details
Die Hundesteuersatzung sieht in folgenden Fällen Befreiungen vor:
· Befreiung für Hunde aufgrund ausschließlich gewerblicher Hundehaltung
· Befreiung für einen Hund zum Schutz Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen
· Befristete Befreiung für einen Tierheimhund
· Unbefristete Befreiung für einen Tierheimhund
Den Antrag können Sie mithilfe des Online-Formulars stellen. Je nachdem, welche Voraussetzungen für die beantragte Befreiung vorliegen müssen, sind Nachweise beizufügen.