Einbürgerungsanträge
Details
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Einbürgerung
- Herausgabe von Einbürgerungsanträgen
- Überprüfung auf Vollständigkeit der Anträge
- Weiterleitung zur abschließenden Bearbeitung an den Kreis Borken/Einbürgerungsamt
Kosten
Fristen
Voraussetzungen
Sie möchten eingebürgert werden?
Dann sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie halten sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig und durchgängig in Deutschland auf.
Sie besitzen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis.
Sie können Ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen.
Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1).
Sie haben den Einbürgerungstest erfolgreich absolviert oder bereits einen deutschen allgemeinbildenden Schulabschluss erworben.
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie sichern, ohne öffentliche Hilfen zu beziehen, oder Sie befinden sich noch in der (Schul-) Ausbildung / im Studium.
Sie sind bereit Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (Ausnahme z. B. bei EU-Bürgern).
Sie wurden nicht wegen einer schwerwiegenden Straftat verurteilt.
Sie bekennen sich zu den Werten des Grundgesetzes und ordnen sich in die deutschen Lebensverhältnisse ein.
Unterlagen
- Antrag auf Einbürgerung
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- gegebenfalls Scheidungsurteil aus früherer Ehe
- Nachweise über deutsche Staatsangehörigkeit des Ehepartners (Pass, Personalausweis, erweiterte Meldeauskunft, Einbürgerungsurkunde und andere)
- Sprachnachweis (bspw. Zertifikat B1)
- Zertifikat Leben in Deutschland/Einbürgerungstest
- Rentenversicherungsverlauf
- Arbeitsvertrag
- Letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Bei Selbstständigen:
- Aktueller Einkommenssteuerbescheid
- Formlose Bescheinigung des Steuerberaters über die Nettoeinkünfte der letzten drei Monate oder Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Nachweis Krankenversicherungsschutz
- Nachweis Altersvorsorge
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen.
Bei der Vorlage ausländischer Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Begriff Internationaler Urkundenverkehr.
Ausländische Urkunden oder Dokumente müssen Sie mit einer Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer vorlegen.
Welche Übersetzer zugelassen sind, können Sie folgender Internetpräsenz entnehmen:
www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp
Die Übersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein.
Bearbeitungsdauer
variiert je nach Fall
Verfahrensablauf
Den Einbürgerungsantrag müssen Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellen.
Eine Antragstellung ist nur persönlich durch schriftlichen Antrag möglich.
Der Kreis Borken als zuständige Einbürgerungsbehörde prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.