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Eheurkunde Ausstellung

Details

Direkt zum digitalen Urkundenservice

Die Eheurkunde belegt die Eheschließung zweier Menschen.

Sie enthält:

  • die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung

  • Ort und Tag der Geburt beider Eheleute

  • Ort und Tag der Eheschließung

  • gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder Tod 

Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde (im Stammbuchformat oder als DIN A4 Urkunde)

  • Internationale Eheurkunde

  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder

  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.

Hinweise

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Begriffe im Kontext

Eheschließung Bescheinigung, Eheregister, Eheurkunde, Eheschließung, Ehebescheinigung, Eheschein, Eheurkunde international, Hochzeit, Heirat, Personenstandsurkunde, Standesamt, Trauung, Urkunde