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Eheurkunde Ausstellung

Details

Direkt zum digitalen Urkundenservice

Die Eheurkunde belegt die Eheschließung zweier Menschen.

Sie enthält:

  • die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung

  • Ort und Tag der Geburt beider Eheleute

  • Ort und Tag der Eheschließung

  • gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder Tod 

Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde (im Stammbuchformat oder als DIN A4 Urkunde)

  • Internationale Eheurkunde

  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder

  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.

Kosten

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 12,00 EUR Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 6,00 EUR

Hinweise

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Fristen

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

  • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
  • die Eltern
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Unterlagen

Wie kann man Urkunden bestellen?

 

1. Persönlich

unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. In aller Regel werden sowohl Urkunden als auch Registerabschriften sofort ausgestellt.

2. Online

Die Urkunden können direkt online über das untenstehende Formular angefordert werden. Die Gebühren können direkt über das integrierte ePayment bezahlt werden. Ein Foto des Personalausweises ist dem Online-Antrag beizufügen.

3. Schriftlich

Bei schriftlichen Anforderungen fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses und die Gebühren (in bar, oder als Scheck) bei.

Bearbeitungsdauer

ca. 2 - 5 Tage

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen