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Sterbeurkunde Ausstellung

Details

Direkt zum digitalen Urkundenservice

Sterbeurkunde Ausstellung:

  • Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde

  • In der Regel wird eine Sterbeurkunde für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen benötigt

  • Wichtig für die Bestattung und ihre Vorbereitung

  • Je nach Lebenslage für sonstige Zwecke erforderlich: Banken, Versicherungen, Abmelden von Mitgliedschaften, etc.

  • zuständig: Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat

Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Sterbeurkunde

  • Internationale Sterbeurkunde

  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder

  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

Kosten

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 12,00 EUR Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 6,00 EUR .

Fristen

Voraussetzungen

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

  • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
  • die Eltern
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Unterlagen

Wie kann man Urkunden bestellen?

 

1. Persönlich

unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. In aller Regel werden sowohl Urkunden als auch Registerabschriften sofort ausgestellt.

2. Online

Die Urkunden können direkt online über das untenstehende Formular angefordert werden. Die Gebühren können direkt über das integrierte ePayment bezahlt werden. Ein Foto des Personalausweises ist dem Online-Antrag beizufügen.

3. Schriftlich

Bei schriftlichen Anforderungen fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses und die Gebühren (in bar, oder als Scheck) bei.

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen