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Sterbeurkunde Ausstellung

Details

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Sterbeurkunde Ausstellung:

  • Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde

  • In der Regel wird eine Sterbeurkunde für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen benötigt

  • Wichtig für die Bestattung und ihre Vorbereitung

  • Je nach Lebenslage für sonstige Zwecke erforderlich: Banken, Versicherungen, Abmelden von Mitgliedschaften, etc.

  • zuständig: Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat

Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Sterbeurkunde

  • Internationale Sterbeurkunde

  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder

  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

Begriffe im Kontext

Sterbefallanzeige, Beerdigung, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, tot, Standesamtsangelegenheit, Standesamt, Sterbeurkunde, Bestattungsinstitut, Sterbefallbeurkundung, Tod, Sterbefall, Hinterbliebene, Beerdigungsschein, Todesbescheinigung, Bestattung, Bestattungsurkunde, Todesfall, Personenstandsurkunde