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Anmeldung/Statuswechsel Wohnsitz

Details

Sie können Ihren Wohnsitz nun auch bequem online von zu Hause anmelden.

Ansonsten vereinbaren Sie gerne vorab online einen Termin!

Die Anmeldung einer Wohnung erfolgt bei der Meldebehörde. Angemeldet werden kann eine Hauptwohnung oder Nebenwohnung. Die Anmeldung können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug vornehmen.

Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Eine Hauptwohnung ist:

  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.

  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.

  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.

  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Eine Nebenwohnung ist:

  • jede weitere Wohnung im Inland.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.

Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung), wenn Sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten: 

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin und wenn dieser nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers oder der Eigentümerin,

  2. Einzugsdatum,

  3. Anschrift der Wohnung sowie

  4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Statuswechsel:

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (beispielsweise wird die Hauptwohnung jetzt als Nebenwohnung oder die Nebenwohnung jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

Kosten

keine

Fristen

Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Sie haben einen neuen Wohnsitz bezogen oder der Status Ihrer Wohnung hat sich verändert.

Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben,

  • Eventuell Stammbuch/Personenstandsurkunden (Heiratsurkunde, Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk),

  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,

  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person. 

Bearbeitungsdauer

variiert je nach Fall

Verfahrensablauf

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

  1. Sie sprechen persönlich vor.

  2. Sie legen Ihr Ausweisdokument und, falls notwendig die Wohnungsgeberbestätigung vor.

  3. Es wird von der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.

  4. Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz § 17

Weiterführende Informationen

Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html