Beurkundungen: Vaterschaft, Sorgerecht
Details
Zum Thema "Vaterschaft" beraten und unterstützen wir Sie gerne in folgenden Angelegenheiten:
als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes.
durch Beurkundungen zu Vaterschaftsanerkennungen und die dafür erforderliche Zustimmung der Mutter.
als Beistand vor Gericht vertreten wir Ihr Kind im Vaterschaftsprozess, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen möchte.
Zum Thema "Elterliche Sorge" beraten und unterstützen wir Sie gerne in folgenden Angelegenheiten:
zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen.
mit der Beurkundung von Sorgeerklärungen.
mit der Erstellung einer Bescheinigung, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde (auch "Negativattest" oder "Negativbescheinigung" genannt).