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Schulanmeldung

Details

Grundschulen:

Für Kinder, die bis zum 30.09. eines Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollenden, verpflichtet das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen die Sorgeberechtigten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.  

Die Grundschule kann grundsätzlich frei ausgewählt werden. Dabei hat jedes Kind zunächst einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen ihrer Aufnahmekapazität. Dies ist im Regelfall die jeweilige Stadt- bzw. Ortsteilschule.

Die Stadt Ahaus fordert die Sorgeberechtigten von Kindern, die schulpflichtig werden, frühzeitig schriftlich auf, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.

Kinder, die nach dem 30.09. eines Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können vorzeitig auf Antrag eingeschult werden. Dies müssen die Sorgeberechtigten bei einer Grundschule ihrer Wahl beantragen.

 

Weiterführende Schulen:

Informationen zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten die Sorgeberechtigten in der jeweiligen Grundschule und auf den Homepages der weiterführenden Schulen.

Darüber hinaus findet einmal jährlich im Herbst vor dem Schulwechsel eine Informationsveranstaltung für Sorgeberechtigte zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule in der Stadthalle im Kulturquadrat der Stadt Ahaus statt. Der Termin wird frühzeitig bekannt gegeben.

Begriffe im Kontext

Abendrealschule, Gesamtschule, Gymnasium, Hauptschule, Abendgymnasium, Realschule, Einschulung, Grundschulanmeldung, Einschulungsuntersuchung, Primarstufe, Grundschule, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Mittlere Reife, Mittlerer Schulabschluss, Abitur, Ersatzschule, Ergänzungsschule, Förderschule, Abendschule, Kolleg, Zweiter Bildungsweg, Fachoberschulreife, Sekundarschule