Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Maps, Open Street Map, iFrames), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann ahaus.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Ahaus hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Verfahrenslotsin

Details

Die Verfahrenslotsin

informiert

unterstützt

begleitet

Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder Hinweisen auf eine Behinderung und ihre Familien. Eine Behinderung kann körperlich, seelisch oder/und geistig sein.

Sie hilft den Betroffenen, sich im System der Eingliederungshilfe zurechtzufinden. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

WIE HILFT DIE VERFAHRENSLOTSIN?

·         Sie gibt Orientierung über Eingliederungshilfen.

·         Sie informiert über Unterstützungsangebote und Hilfen.

·         Sie gibt Hinweise auf andere Beratungsangebote in ihrer Nähe.

·         Sie berät und unterstützt unabhängig und hilft bei der Antragstellung und weiteren Schritten.

·         Sie stellt Kontakte her und ist eine Verbindung zwischen allen, die beteiligt sind.

 

WAS IST EINGLIEDERUNGSHILFE?

·         Medizinische Rehabilitation (z.B. Frühförderung, Hilfsmittel, Psychotherapie, Training lebenspraktischer Fähigkeiten)

·         Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Berufsvorbereitung, Arbeitsassistenz)

·         Teilhabe an Bildung (z. B. Schulbegleitung, Schul- oder Studienassistenz, Kommunikationshilfen)

·         Soziale Teilhabe (z. B. heilpädagogische Leistungen, Assistenzleistungen, Mobilitätshilfen)

 

WAS IST DAS ZIEL DES ANGEBOTES?

·         mehr gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen

·         jungen Menschen sollen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen

·         Überwindung von Hürden, um nötige Leistungen der Eingliederungshilfe zu bekommen

Kosten

Die Beratung und Unterstützung ist kostenlos.

Hinweise

Eine Beratung ist telefonisch, online oder persönlich möglich. Gerne kann ein Gespräch bei Ihnen zu Hause, in der Schule, in der Kindertageseinrichtung etc. oder im Rathaus stattfinden.  

Voraussetzungen

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer Behinderung oder die Hinweise auf eine Behinderung haben. Die Behinderung kann körperlich, seelisch oder/und geistig sein.

Unterlagen

Bei Bedarf wird dies im Beratungsgespräch erläutert.  

Verfahrensablauf

Die Familien oder jungen Menschen wenden sich an die Verfahrenslotsin, um ein Beratungsgespräch zu führen. Manchmal können Fragen schon im 1. Gespräch geklärt werden. Manchmal hilft die Verfahrenslotsin aber auch während des ganzen Verfahrens - vom Antrag bis zur Hilfe. Sie sorgt dafür, dass die Hilfe genau zu den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen passt. Außerdem hilft sie den Familien dabei, ihre Rechte zu nutzen, damit die Kinder und Jugendlichen die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht.

Die Beratung, Unterstützung und Begleitung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.

Rechtsgrundlagen

§ 10b Verfahrenslotse (SGB VIII)

(1) Junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen, sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten haben bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung dieser Leistungen Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen. Der Verfahrenslotse soll die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig unterstützen sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken. Diese Leistung wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erbracht.

(2) Der Verfahrenslotse unterstützt den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit. Hierzu berichtet er gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe halbjährlich insbesondere über Erfahrungen der strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit anderen Rehabilitationsträgern.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__10b.html