Abmeldung Wohnsitz
Details
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Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Abmeldung an die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort nimmt man auch die Abmeldung Ihrer Zweitwohnung entgegen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
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Kosten
Fristen
Abmeldefrist: Eine Abmeldung ist frühestens ab einer Woche vor Auszug möglich und verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Bearbeitungsdauer
variiert je nach Fall
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz § 17
Weiterführende Informationen
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html