Abmeldung Wohnsitz
Details
Vereinbaren Sie gerne vorab online einen Termin!
Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Abmeldung an die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort nimmt man auch die Abmeldung Ihrer Zweitwohnung entgegen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.