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Abmeldung Wohnsitz

Details

Vereinbaren Sie gerne vorab online einen Termin!

Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Abmeldung an die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort nimmt man auch die Abmeldung Ihrer Zweitwohnung entgegen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Kosten

keine

Fristen

Abmeldefrist: Eine Abmeldung ist frühestens ab einer Woche vor Auszug möglich und verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
  • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Bearbeitungsdauer

variiert je nach Fall

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

Persönlich:

  • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und

  • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

Schriftlich:

  • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,

  • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz § 17

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html