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Schutz für Kinder und Jugendliche

Details

Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung und melden Sie sich im Jugendamt der Stadt Ahaus. 

Das Jugendamt der Stadt Ahaus nimmt den Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm „gewichtige Anhaltspunkte" für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen aus Ahaus bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen. Die Kolleg*innen des Kinderschutzdienstes nehmen die Meldungen auf und bewerten diese im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und entscheiden dann über wirksame Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls unter Beteiligung aller Betroffenen.

Kinder und Jugendliche können sich natürlich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden.

Telefonisch sind die MitarbeiterInnen des Kinderschutzdienstes unter der Nummer 02561 72 388 zu folgenden Zeiten erreichbar: 
Montag - Donnerstag: 9:00 - 16:30 Uhr 
Freitag: 9:00 - 12:30 Uhr


Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet. Um diese zu erreichen, können Sie über die 02561 9260 Kontakt mit der Kreispolizeibehörde Borken, Dienststelle Ahaus aufnehmen.

Bei Gefahr für Leib und Leben benutzen Sie bitte den Notruf der Polizei unter 110!

Begriffe im Kontext

Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Jugendamt, Kindeswohl,