Kanalfunktionsprüfung
Details
Hinweis für Grundstückseigentümer
Regelungen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen, vom Landtag NRW:
Nach Wasserhaushaltsgesetz sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihrer Abwasserleitungen zu überwachen. Mit Blick auf die Umsetzung dieser Anforderungen in NRW hat der nordrhein-westfälische Landtag die Landesregierung beauftragt, den § 8 der Selbstüberwachungsverordnung NRW zu ändern (Landtags-Beschluss vom 19.12.2019, Drucksache 17/8107). Die Regelung sah u.a. vor, dass die bestehende Prüffrist 2020, die noch für private Abwasserleitungen galt, die in Wasserschutzgebieten häusliches Abwasser führen und nach 1965 erstellt wurden, entfallen zu lassen. Der NRW-Landtag hat am 17.10.2013 die neue Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen verabschiedet. Bei akuten Schadens-Verdachtsfälle wie beispielsweise bei einer Leitungsverstopfung sollten umgehend Maßnahmen ergriffen werden.
Gesamtübersicht zu den vorgesehenen Prüfpflichten nach Neuregelung – Stand 17.01.2020
Für die Bürgerberatung wünschen Abwasserbetriebe eine Gesamtübersicht der Prüfpflichten: In der Anlage zu dem Download-Link sind die im Landtag am 19.12.2019 beschlossenen Änderungen der Prüfpflichten für private Abwasserleitungen dargestellt und mit den Prüfpflichten der derzeit gültigen SüwVO Abwasser NRW (schwarz) zusammengeführt, welche nach Landtagsbeschluss von den Neuregelungen unberührt bleiben sollen.
Auf der Grundlage der neuen Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen hat die Stadt Ahaus ihre Abwasserbeseitigungs-Satzung angepasst (siehe Download-Link). Gemäß dieser Verordnung ist geplant, die Funktionsprüfung der privaten Abwasseranlagen auf die Gebäude im Wasserschutzgebiet - Ortwick - zu begrenzen. Die Abgrenzungen dieses Wasserschutzgebietes können hier eingesehen werden (es öffnet sich der "Geodatenatlas des Kreises Borken" mit seinen Wasserschutzgebieten).
Ebenso bietet die Verbraucherzentrale NRW ihren Rat an, auch zum Thema Rückstausicherung und Starkregenvorsorge unter diesem Link.
Hinweise
Fragen? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail (kanaldicht@ahaus.de)!