Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Details
Junge Menschen (ab Schuleintritt bis unter 21 Jahren) können Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII beim Jugendamt erhalten.
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen und eine altersentsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Um dem jungen Menschen die Teilhabe am sozialen Leben in Schule/Beruf, Freizeit und/oder in der Familie zu ermöglichen, können durch die Eingliederungshilfe verschiedene Hilfen (ambulant, teilstationär, stationär, persönliches Budget) angeboten werden.
Falls sie Fragen zum Thema Eingliederungshilfe haben oder weitergehende Beratung wünschen, wenden sie sich gerne an uns.