Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Sozialhilfebezug
Details
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen.
Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
· Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 € gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 174,00 € jährlich (116,00 € für das erste, 58,00 € für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
Termine
Online-Dienste
Kosten
keine
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
Sozialhilfe
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Bürgergeld (Hartz IV, SGB II)
Kinderzuschlag
haben.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Unterlagen
gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Bürgergeld (Hartz IV, SGB II)
Sozialhilfe (SGB XII)
gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule (Kinder über 16 Jahre benötigen eine aktuelle Schulbescheinigung)
Bescheid der Familienkasse (Kinderzuschlag)
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Gerne können Sie auch unter der Rubrik "Termin vereinbaren" direkt einen Termin bei Ihrer/m zuständigen Sachbearbeiter*in online buchen. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.