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Denkmalrechtliche Erlaubnis für eine Renovierungs-/ Umbau- oder Restaurationsmaßnahme

Details

In der Stadt Ahaus befinden sich 94 Baudenkmäler. Davon sind 6 die Kirchen der einzelnen Ortskerne, 6 stellen Kapellen und Friedhöfe dar, bei 35 handelt es sich um Kreuze und Bildstöcke und der Rest tangiert Gebäude/-teile sowie geschützte örtliche Bereiche.

Diese Objekte unterliegen damit einem besonderen rechtlichen Schutz, welcher sich aus dem Denkmalschutzgesetz des Landes NRW (in seiner neuen Fassung ab dem 01.06.2022 in Kraft getreten) ergibt.

Durch die besondere Rechtsstellung eines Baudenkmals haben Eigentümer*innen von Denkmälern grundsätzlich eine Fördermöglichkeit im Falle von möglichen Renovierungen/ Umbauten oder Restaurationen, sofern sie für den Erhalt des Denkmalwertes eine maßgebliche Rolle spielen. Hierzu informiert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen ausführlich auf ihrer Website.

Sollten Sie Eigentümer*in eines Baudenkmals sein, so ist unabhängig von einer möglichen Förderung vor jeder Renovierungs-/ Umbau- oder Restaurationsmaßnahme eine sogenannte denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen. Diese können Sie über das nachstehende Online-Formular beantragen. Der Antrag sollte möglichst detailiert und, wenn vorhanden, mit entsprechenden aussagekräftigen Anlagen versehen werden, um eine zeitnahe Bearbeitung dieser Anträge zu ermöglichen.

Fragen können gerne bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Ahaus, deren Kontaktdaten Sie auf dieser Seite finden, gestellt werden.

Begriffe im Kontext

untere Denkmalbehörde, Baudenkmal, Renovierung, Umbau, Restauration, denkmalrechtliche Erlaubnis