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Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

Details

Direkt zum digitalen Urkundenservice

Die Lebenspartnerschaftsurkunde belegt die Begründung einer Lebenspartnerschaft.

  • Sie enthält folgende Angaben:

    • Die Vor- und Familiennamen vor und nach der Begründung

    • Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen

    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

    • gegebenenfalls die Auflösungsvermerke

Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde

  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder

  • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke

Hinweise

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

Begriffe im Kontext

Lebenspartnerschaft Bescheinigung, Lebenspartnerschaftsurkunde, Begründung der Lebenspartnerschaft, Bescheinigung Lebenspartnerschaft, Gleichgeschlechtliche Ehe, Hochzeit, Heirat, Personenstandsurkunde, Standesamt, Trauung