Sperrgenehmigung für Straße
Details
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Unternehmer eine Genehmigung darüber einholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind. Hierbei wird festgelegt, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.
Diese Genehmigung wird Ihnen auf Antrag vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung erteilt. Der Fachbereich benötigt Angaben über die Dauer der Sperrung, die Art der Baumaßnahme und den verantwortlichen Bauleiter.
In der Regel ist eine Anhörung der zuständigen Polizeiinspektion und anderer Stellen erforderlich.
Schnell, unkompliziert und zu jeder Zeit können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) auch den Antrag auf Straßensondernutzung für Baumaßnahmen/Umzüge online stellen. Ebenso finden Sie im WSP.NRW weitere Informationen.
Bitte stellen Sie den Online-Antrag ausschließlich über das WSP.NRW. Nur das WSP.NRW ist das offizielle Online-Portal des Landes NRW, dem die Stadt Ahaus angeschlossen ist.