SEPA-Lastschriftmandat erteilen/widerrufen
Details
Die Stadt Ahaus bietet allen Bürger*innen die Möglichkeit Ihre Gebühren, Beiträge und Steuern über eine Abbuchungserlaubnis, das SEPALastschriftmandat, direkt vom eigenen Bankkonto einziehen zu lassen. Nutzen Sie hierzu gerne das nachstehende Online-Formular. Ein unterschriebenes Lastschriftmandat muss nicht mehr an die Stadt Ahaus versandt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann auch jederzeit online widerrufen werden.
Vorteile eines Lastschriftmandates
Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates werden die offenen Forderungen pünktlich zum jeweiligen Fälligkeitstermin abgebucht. Die rechtzeitige Überweisung kann so nicht in Vergessenheit geraten, sodass keine Säumniszuschläge oder Mahngebühren für nicht oder zu spät beglichene Forderungen anfallen.
In den Abbuchungen ist als Verwendungszweck das jeweilige Kassenzeichen (8-stellige Nummer) enthalten. Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem Bescheid, der Ihnen in der Regel am Jahresanfang zugestellt wird.
Bei einer Abbuchung, die nicht zugeordnet werden kann, können Sie gerne die Zahlungsabwicklung kontaktieren, um hierzu eine Auskunft zu erhalten.
Lastschrift zurückbuchen
Innerhalb von 8 Wochen können sie ohne Begründung Ihre Bank beauftragen, das Geld zurückbuchen zu lassen. Bei einer Rückbuchung Ihrerseits bzw. bei einer Rückbuchung aufgrund fehlender Kontodeckung oder falscher Bankdaten werden Ihnen Rücklastschriftgebühren von der Bank und von uns in Rechnung gestellt. Bitte prüfen Sie daher vorher, ob die Zahlung tatsächlich unberechtigt ist und nehmen Sie vorher Kontakt mit uns auf.