Gaststättenerlaubnis
Details
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet oder Gäste beherbergt. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, z.B. Diskothek, Restaurant, Vereinsgaststätte.
Im Erlaubnisverfahren wird Ihre persönliche Zuverlässigkeit geprüft.
Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen, kann eine Gestattung zum vorübergehenden Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend erteilt werden.
Schnell, unkompliziert und zu jeder Zeit können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) auch den Antrag auf Gaststättenerlaubnis online stellen. Ebenso finden Sie im WSP.NRW weitere Informationen zur Gaststättenerlaubnis.
Bitte stellen Sie den Online-Antrag ausschließlich über das WSP.NRW. Nur das WSP.NRW ist das offizielle Online-Portal des Landes NRW, dem die Stadt Ahaus angeschlossen ist.
Online-Dienste
Kosten
Bei Neubetrieben wird für die Erteilung der Erlaubnis eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € je m² der Schank- und Speiseraumfläche erhoben.
Unterlagen
Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz (GastG)
Die Unterrichtung erfolgt durch Vorträge, die von der Industrie- und Handelskammer in 48151 Münster, Sentmaringer Weg 61, Telefon (02 51) 70 70, veranstaltet werden.Wenn Sie zubereitete Speisen in Ihrer Gaststätte verabreichen wollen, müssen Sie eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz vorlegen. Die Bescheinigung muss für die Personen vorliegen, die mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt sind. Sie wird auf Antrag vom Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken, Nebenstelle Ahaus, Bahnhofstr. 93, 48683 Ahaus, Tel. 02561/9120 nach Belehrung durch den Amtsarzt ausgestellt.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart \"O\")
Das Führungszeugnis können Sie beim WerBürgerbüro Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können Sie beim Gewerbeamt Ihres Hauptwohnsitzes (in Ahaus beim FB Sicherheit und Ordnung) beantragen.Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für Sie und Ihren Ehegatten
Handelsregisterauszug für juristische Personen
Lageplan der Gaststätte
Grundrisszeichnungen der Räumlichkeiten
Die Grundrisszeichnungen müssen alle Angaben enthalten, die zum Nachweis der Mindestanforderungen an die Räume erforderlich sind, also zum Beispiel auch Angaben über die lichte Höhe, Wasserzapfstellen, WCs usw.Kopie des Pachtvertrages
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch unter: