Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Maps, Open Street Map, iFrames), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann ahaus.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Ahaus hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Gaststättenerlaubnis

Details

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet oder Gäste beherbergt. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, z.B. Diskothek, Restaurant, Vereinsgaststätte. 

Im Erlaubnisverfahren wird Ihre persönliche Zuverlässigkeit geprüft.  

Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen, kann eine Gestattung zum vorübergehenden Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend erteilt werden.

Schnell, unkompliziert und zu jeder Zeit können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) auch den Antrag auf Gaststättenerlaubnis online stellen. Ebenso finden Sie im WSP.NRW weitere Informationen zur Gaststättenerlaubnis.

Bitte stellen Sie den Online-Antrag ausschließlich über das WSP.NRW. Nur das WSP.NRW ist das offizielle Online-Portal des Landes NRW, dem die Stadt Ahaus angeschlossen ist. 

Kosten

Bei Neubetrieben wird für die Erteilung der Erlaubnis eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € je m² der Schank- und Speiseraumfläche erhoben.

Unterlagen

  • Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz (GastG)
    Die Unterrichtung erfolgt durch Vorträge, die von der Industrie- und Handelskammer in 48151 Münster, Sentmaringer Weg 61, Telefon (02 51) 70 70, veranstaltet werden.

  • Wenn Sie zubereitete Speisen in Ihrer Gaststätte verabreichen wollen, müssen Sie eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz vorlegen. Die Bescheinigung muss für die Personen vorliegen, die mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt sind. Sie wird auf Antrag vom Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken, Nebenstelle Ahaus, Bahnhofstr. 93, 48683 Ahaus, Tel. 02561/9120 nach Belehrung durch den Amtsarzt ausgestellt.

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart \"O\")
    Das Führungszeugnis können Sie beim WerBürgerbüro Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Den Auszug können Sie beim Gewerbeamt Ihres Hauptwohnsitzes (in Ahaus beim FB Sicherheit und Ordnung) beantragen.

  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für Sie und Ihren Ehegatten

  • Handelsregisterauszug für juristische Personen

  • Lageplan der Gaststätte

  • Grundrisszeichnungen der Räumlichkeiten
    Die Grundrisszeichnungen müssen alle Angaben enthalten, die zum Nachweis der Mindestanforderungen an die Räume erforderlich sind, also zum Beispiel auch Angaben über die lichte Höhe, Wasserzapfstellen, WCs usw.

  • Kopie des Pachtvertrages

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

www.ihk-nordwestfalen.de