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Veranstaltungserlaubnis

Details

Veranstaltungen (z. B. Umzüge zu Karneval, Schützenfesten, St. Martin, Nikolaus), die öffentliche Flächen mehr als über das normale Mass in Anspruch nehmen, dürfen nur mit einer besonderen Erlaubnis des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung durchgeführt werden.

In der Regel wird die Polizei um Stellungnahme gebeten. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die entsprechenden Anträge rechtzeitig vor der Durchführung vorliegen. Der Antrag muss Angaben über die Wegstrecke, den Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit), die/den Verantwortliche/en und die zu erwartende Teilnehmerzahl enthalten.

In der Erlaubnis werden Ihnen die Auflagen zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Teilnehmer mitgeteilt.

Der Veranstalter muss eine Haftpflichtversicherung für Schäden abschließen, die bei der Durchführung aufgetreten sein können oder durch die Veranstaltung verursacht worden sind. 

Schnell, unkompliziert und zu jeder Zeit können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) auch den Antrag auf Veranstaltungserlaubnis online stellen. Ebenso finden Sie im WSP.NRW weitere Informationen zur Veranstaltungserlaubnis.

Bitte stellen Sie den Online-Antrag ausschließlich über das WSP.NRW. Nur das WSP.NRW ist das offizielle Online-Portal des Landes NRW, dem die Stadt Ahaus angeschlossen ist.

Begriffe im Kontext

Umzugsgenehmigung, Karneval, Schützenfest, St. Martin, Nikolaus,