Ausnahmegenehmigung Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Details
An Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht fahren.
Für bestimmte Transporte gelten Sonderregelungen. In dringenden Fällen kann auch eine Einzelausnahmegenehmigung erteilt werden. Wenn die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht, kann auch eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden.
Möchten Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen? Dann wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Ahaus.