Ausnahmegenehmigung Großraum- und Schwertransport
Details
Fahrzeuge oder Transporter benötigen zur Beförderung von Ladung mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge eine Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt, dass Fahrzeuge nicht über 2,55 m breit und 4,00 hoch sein dürfen.
Fahrzeuge, die von diesen Vorgaben abweichen, haben eine andere Wirkung auf den restlichen Straßenverkehr. Durch die Erteilung von besonderen Auflagen bis hin zur Festlegung einer Fahrstrecke soll erreicht werden, dass der "normale" Verkehrsfluss so wenig wie möglich behindert wird und gleichzeitig die sichere Fahrt auch größerer Transporte gewährleistet ist.